Negroponte

Negroponte

[257] Negroponte ist der ital. Name der in geringer Entfernung von der östl. Küste von Livadien sich hinziehenden, 24 M. langen, an der schmalsten Stelle nur 11/2 M. breiten Insel Egribos, der größten des griech. Archipels, welche mit mehren kleinern Inseln einen Kreis des Königreichs Griechenland bildet, auf 691/2 ! M. gegen 50,000 Einw., darunter mehre Tausend Türken zählt und im Alterthume Euböa hieß. Eine Fortsetzung des Ötagebirges durchzieht N. in seiner ganzen Länge und der häufig darin vorkommende Marmor, Basalt, Tuff- und Bimsstein, sowie zahlreiche heiße Quellen und öftere Erderschütterungen sind Anzeichen seiner vulkanischen Natur. Die Küsten sind steil und felsig, im Innern aber fehlt es nicht an Ebenen und fruchtbarem Boden, wo sämmtliche Erzeugnisse des übrigen Griechenlands (s.d.) gedeihen und der nur fleißigere Anbauer bedarf. Viehzucht wird stark betrieben und Wolle, Häute und Käse gehören nebst Öl, Getreide und Honig zu den vorzüglichern Ausfuhrgegenständen. Nördl. trennt der Kanal von Trikiry, westl. die Meerenge Euripus oder der Kanal von Egribos, dessen nordwestl. Theil der Busen von Talanta heißt, die Insel vom Festlande, in der Gegend aber, wo die Hauptstadt Egribos oder Negroponte mit 16,000 Einw., von der umstehend eine Ansicht folgt, das alte Chalcis, liegt, ist der Euripus so schmal, daß hier eine Brücke von drei Bogen erst zu einem Thurm im Meere, und von diesem eine zweite von fünf Bogen nach dem Festlande hinüberführt.

Die Stadt ist Sitz eines Bischofs, besitzt eine Citadelle, einen guten Hafen und ist der Hauptmarkt der Inselbewohner. An der Südspitze der Insel liegt die starke Felsenfeste Karysto mit 3000 Einw., welche mit der Hauptstadt der Zufluchtsort der Türken war, als 1821 [257] die griech. Bevölkerung in Folge der Auffoderung von Modena Maurogenia, einer Frau aus einer der angesehensten Familien der Insel, die Waffen zur Erringung ihrer Unabhängigkeit ergriff. (S. Griechenland.)

Quelle:
Brockhaus Bilder-Conversations-Lexikon, Band 3. Leipzig 1839., S. 257-258.
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