[309] Novizen, ein Ausdruck von lat. Herkunft, welcher Angehende oder Neulinge bedeutet und insbesondere auf Diejenigen angewendet wird, welche in katholische Mönchs- oder Nonnenklöster zugelassen worden sind, um das Noviziat, d.h. die dem wirklichen Eintritt in die Klostergemeinde und dem geistlichen Orden, zu dem sie gehört, gesetzmäßig vorhergehende [309] Probezeit, während der sie noch in die Welt zurücktreten können, dort zu verleben. Während des Noviziats pflegt man ihnen die beschwerlichsten Hausarbeiten aufzuerlegen und mit aller Strenge die Erlernung des Kirchendienstes und die Beobachtung der Regel des Ordens zu fodern, Verstöße dagegen aber hart zu strafen; doch ist diese Strenge aus Rücksichten auf den Vortheil des Ordens oder durch einflußreiche Verwendung gar oft gemildert worden.