Particip

[421] Partĭcip wird derjenige Theil von einem Zeitworte genannt, welcher zwar die Natur eines Eigenschaftswortes oder Adjectivs besitzt, allein zugleich ein Zeitverhältniß angibt, sowie zur Bildung zusammengesetzter Zeitformen gebraucht wird. Erparticipirt also, d.h. er hat Theil an den Eigenschaften beider und verdankt diesem Umstande auch seinen Namen.

Quelle:
Brockhaus Bilder-Conversations-Lexikon, Band 3. Leipzig 1839., S. 421.
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