Rädern

[617] Rädern (das) oder die Strafe des Rades gehört zu den grausamsten, im Mittelalter aufgekommenen Todesstrafen, indem dabei dem am Boden ausgestreckten Verbrecher vom Scharfrichter mittels eines schweren Rades zuerst die Beine, Schenkel und Arme und zuletzt die Brust zerschmettert wurden, was von unten rädern, oder in umgekehrter Folge zuerst her Stoß auf die Brust ertheilt ward, was von oben rädern heißt. Der Leichnam wurde dann auf das Rad geflochten und dieses auf einen hohen Pfahl gesteckt, wo er den Raubvögeln und Krähen überlassen blieb, ja in manchen Fällen geschah dies sogar, ohne daß dem Unglücklichen der sogenannte Gnadenstoß auf die Brust oder ins Genick gegeben worden war, und die Unglücklichen lebten zuweilen noch mehre Tage lang. Später wurde der Verbrecher theils durch Stöße auf Brust und Genick schnell getödtet oder auch durch heimlich angeordnetes Erdrosseln der Marter entrückt. Als Schärfung der Strafe des Enthauptens wird mitunter der Körper des Hingerichteten aufs Rad geflochten und der Kopf auf die Spitze des Pfahls gesteckt. Die menschlichere Gesetzgebung der neuesten Zeit hat solche empörende Strafen fast ganz aufgegeben.

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Brockhaus Bilder-Conversations-Lexikon, Band 3. Leipzig 1839., S. 617.
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