Signatur

[193] Signatur, d.h. Bezeichnung, namentlich diejenige, deren man sich im Geschäftsleben statt der ausgeführten Unterschrift bedient, der Namenszug; dann wol auch die unter ein Gesuch und dergl. bemerkte Resolution; in der Buchdruckerkunst die Bezeichnung der einzelnen Bogen in ihrer Reihenfolge. Jetzt setzt man gewöhnlich auf die erste und dritte Seite jedes Bogens die Zahl, welche angibt, der wievielste Bogen des Werks der vorliegende ist; früher bediente man sich allgemein statt der Zahlen der Buchstaben nach ihrer Folge im Alphabet, wobei man aber V und W wegließ, sodaß 23 Bogen ein Alphabet machten. Bei stärkern Werken bezeichnete man dann das zweite Alphabet mit Aa, Bb, Cc u.s.w. oder mit 2a, 2b, 2c u.s.w.

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Brockhaus Bilder-Conversations-Lexikon, Band 4. Leipzig 1841., S. 193.
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