[546] Uso ist ein in die kaufmännische Geschäftssprache übergegangener ital. Ausdruck, welcher so viel wie Gebrauch und Gewohnheit und insbesondere auf einem Wechselbriefe die herkömmliche Zahlungsfrist bedeutet, zu welcher ein von auswärts auf einen Handelsplatz »nach Ufo oder a uso« gezogener Wechsel daselbst von dem Bezogenen, wenn derselbe angenommen wird, eingelöst oder bezahlt werden muß, daher der Art ausgestellte Wechsel auch Usowechsel zum Unterschiede von denen genannt werden, auf welchen der Zahlungstermin in anderer Art angegeben ist. A uso doppio heißt, daß ein Wechsel erst nach doppelt verstrichener Gewohnheitsfrist bezahlt zu werden braucht. Diese Fristen bestimmen sich näher theils durch den Tag der Präsentation und Annahme eines Usowechsels bei dem Bezogenen, indem er dann auf den meisten Handelsplätzen in Deutschland binnen 14 Tagen verfällt, theils rechnet man die Verfallzeit nach dem Orte und Tage der Ausstellung, wie in Frankreich und in England, wo z.B. in London der Uso für Wechsel aus Deutschland ein Monat, aus Spanien und Portugal zwei Monat ist.