Vista

[613] Vista (a vista) ist ein im Wechselgeschäft gebräuchlicher Ausdruck, der besagt, daß ein Wechsel sogleich nach Vorzeigung oder, wie man im Deutschen dafür gewöhnlich spricht, »nach Sicht« von dem Bezogenen bezahlt werden solle.

Quelle:
Brockhaus Bilder-Conversations-Lexikon, Band 4. Leipzig 1841., S. 613.
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