Visum repertum

[613] Visum repertum ist eine Bescheinigung des Befunds und ein Gutachten, welche über die Ergebnisse der ärztlichen Untersuchung eines Todten, die vorzugsweise Obduction heißt, eines Verwundeten oder sonst Kranken von einem Gerichts- oder andern Arzte ausgestellt wird. Der Gerichtsarzt ist für solche Fälle schon durch seinen Diensteid besonders verpflichtet, von einem andern Arzte aber kann die eidliche Bestärkung eines solchen Befundscheins oder Gutachtens verlangt werden.

Quelle:
Brockhaus Bilder-Conversations-Lexikon, Band 4. Leipzig 1841., S. 613.
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