[2] Abandon (frz., spr. abangdóng), Verzichtleistung; im Seerecht Abtretung von Schiff und Schiffsladung an die Gläubiger oder (nur in Deutschland) gegen Zahlung der Versicherungssumme an den Versicherer; auch das Preisgeben eines Schiffes auf hoher See. Abandonnieren, verlassen, aufgeben, verzichten.