[7]Abschoß, Erbschaftsgeld (Gabella hereditarĭa), die Abgabe von einer außer Landes gehenden Erbschaft, im 19. Jahrh. durch Freizügigkeitsverträge aufgehoben.
Quelle:
Brockhaus' Kleines Konversations-Lexikon, fünfte Auflage, Band 1. Leipzig 1911., S. 7.