[52] Abschoß (Census hereditarius, Gabella hereditaria quintena), eine Abgabe, welche Fremde in einem diesseitigen Lande von einer hier gethanen Erbschaft zahlen müssen.
Adelung-1793: Abschoß, der
Brockhaus-1911: Abschoß
Meyers-1905: Abschoß