Absolution

[7] Absolution (lat.), nach kath. Lehre priesterliche Sündenvergebung und Lossprechung von den göttlichen Strafen nach abgelegter Beichte gegen Übernahme von genugtuenden Werken (Beten, Fasten, Almosen); in der Rechtswissenschaft Freisprechung von der Anklage.

Quelle:
Brockhaus' Kleines Konversations-Lexikon, fünfte Auflage, Band 1. Leipzig 1911., S. 7.
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