Abzugsvorrichtung

14. Abzugsvorrichtung.
14. Abzugsvorrichtung.

[9] Abzugsvorrichtung, Teil des Schlosses bei Handfeuerwaffen und Schnellfeuerkanonen, der zum Abziehen (s.d.) dient und beim Spannen hilft. Ersterer besteht aus Abzugsgabel mit dem Abzugsstollen, dem Abzug (oberer Teil Abzugsstange, unterer Zunge) und der Abzugsfeder. Das Druckstück des Abzugs hat zwei Drucknasen; die erste liegt infolge des Drucks der Feder an der Hülse an, die zweite berührt diese erst bei dem Druck des Zeigefingers auf die Zunge (Druckpunkt). Diese wird durch den unter dem Schlosse liegenden Abzugsbügel vor unbeabsichtigter Berührung geschützt [Abb.]. Zum Abziehen der Kanonen dient die Abzugsleine.

Quelle:
Brockhaus' Kleines Konversations-Lexikon, fünfte Auflage, Band 1. Leipzig 1911., S. 9.
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