Agrarische Gesetze

[23] Agrarische Gesetze, Ackergesetze, bezweckten im alten Rom eine gleichmäßigere und gerechtere Verteilung der Staatsländereien (des Ager publicus). In neuerer Zeit betrifft die Agrargesetzgebung alle auf eine bessere Verfassung und Benutzung des ländlichen Grundeigentums gerichteten Maßregeln. Der Inbegriff der dabei befolgten Grundsätze bildet die Agrarpolitik.

Quelle:
Brockhaus' Kleines Konversations-Lexikon, fünfte Auflage, Band 1. Leipzig 1911., S. 23.
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