Alemannische Gesetze

[290] Alemannische Gesetze, das älteste Volksrecht der Alemannen (s. d.), in zwei lateinischen Rechtsaufzeichnungen erhalten; die ältere, der Pactus Alamannorum, stammt aus dem Ende des 6. oder Anfang des 7. Jahrh.; die jüngere, die Lex Alamannorum, wurde unter der Regierung des Königs Chlotar IV. (717–719) auf einer wahrscheinlich unter dem Vorsitz des Herzogs Lantfrid I. (gest. 730) abgehaltenen Stammesversammlung beschlossen. Kritische Ausgabe von K. Lehmann in den »Monumenta Germaniae hist.«, Sekt. I, Bd. 5 (1888).

Quelle:
Meyers Großes Konversations-Lexikon, Band 1. Leipzig 1905, S. 290.
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