[50] Altersrente, eine von Privatpersonen, Versicherungs-oder Wohltätigkeitsanstalten an Personen in höherm Alter freiwillig oder infolge rechtlicher Verpflichtung gezahlte Rente; neben der Invaliden- und Unfallrente der Hauptgegenstand der deutschen Arbeiterversicherung (s.d., Beilage).