Amnestie

[58] Amnestīe (grch.), gänzliche Verzeihung und Befreiung von Strafe, bestimmten Gruppen von Rechtsverletzungen und deren Tätern durch außerordentliche Verfügung des Souveräns gewährt, am häufigsten bei polit. Vergehen. Amnestieren, A. gewähren, begnadigen.

Quelle:
Brockhaus' Kleines Konversations-Lexikon, fünfte Auflage, Band 1. Leipzig 1911., S. 58.
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