[191] Amnestie, Verzeihung, Straferlaß, gemeiniglich eine politische Handlung, welche denjenigen, die zu ihrer Pflicht zurückkehren, Vergebung verheißt und ihr Vergehen oder Verbrechen als nicht geschehen betrachtet. Amnestien werden bei Regierungsveränderungen,[191] im Kriege, oder wenn es gilt, eine bestimmte Ordnung der Dinge herzustellen, erlassen.