[673]Geschwister, Personen, die von denselben Eltern abstammen, oder doch Vater oder Mutter gemeinsam haben; erstere sind vollbürtige oder leibliche, letztere halbbürtige G. Die G. stehen im nächsten Grade der Seitenverwandten.
Quelle:
Brockhaus' Kleines Konversations-Lexikon, fünfte Auflage, Band 1. Leipzig 1911., S. 673.