[90] Arbeiterversicherung, Einrichtungen, die die Unterstützung der Arbeiter oder ihrer Angehörigen bei teilweisem oder gänzlichem Verlust der Erwerbsfähigkeit durch Krankheit, Unfall, Invalidität, Alter, Arbeitslosigkeit bezwecken. Gegenstand der Gesetzgebung des Deutschen Reichs ist bisher die Kranken-, Unfall-, Invaliditäts- und Altersversicherung, die durchweg auf Versicherungszwang beruhen. (S. ⇒ Beilage..) – Vgl. Laß und Zahn (1904).