Arbeitsämter

[90] Arbeitsämter, arbeitsstatistische Bureaus, staatliche Anstalten, welche durch statist. Erhebungen die materielle und soziale Lage des Arbeiterstandes ergründen sollen; zuerst 1884 in den Ver. Staaten von Amerika, seitdem in den meisten Industriestaaten eingerichtet. Vielfach werden auch so die Arbeitsnachweisungsbureaus (s.d.) bezeichnet.

Quelle:
Brockhaus' Kleines Konversations-Lexikon, fünfte Auflage, Band 1. Leipzig 1911., S. 90.
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