Arbeitsämter

[686] Arbeitsämter (Arbeitsbureaus), staatliche Spezialbehörden zur Zentralisierung der sozial politischen Verwaltungsaufgaben, insbes. der Beaufsichtigung der Gewerbe und Fabriken zur Durchführung der Arbeiterschutzgesetzgebung, der Gesundheitspflege innerhalb der Arbeiterbevölkerung, des Arbeiterbildungswesens, der Zentralisierung des Arbeitsnachweises und der Sammlung und Bearbeitung statistischer, auf das Arbeiterwesen bezüglicher Daten. Jedoch beschränken sich die meisten der bestehenden A. auf die zuletzt genannte Aufgabe, weshalb-sie besser als arbeitsstatistische Bureaus oder Ämter bezeichnet werden. A. in diesem Sinne sind zuerst (das bureau of statistics of labor) in den Vereinigten Staaten von Nordamerika (das erste 1869 in Massachussets) errichtet worden zu dem Zweck, alles statistische Material zu sammeln, das sich auf die Verhältnisse der Arbeit und auf die soziale Wohlfahrt des Volkes bezieht, und die Staatsgewalt in ihrer sozialpolitischen Aufgabe, namentlich durch Anregung und Vorbereitung legislatorischer Maßregeln zu unterstützen. 1884 wurde auch ein Arbeitsbureau als Bundesanstalt in Washington errichtet, das unter Zuweisung sehr umfassender Aufgaben 1888 zu einem selbständigen Arbeitsdepartement (Labor-Department) mit einem Arbeiterkommissar an der Spitze erhoben wurde. Für die Schweiz wurde 1887 vom Schweizer Arbeiterbünde das auf Selbstverwaltung beruhende Arbeitersekretariat in Zürich errichtet mit der Aufgabe, die Arbeiterverhältnisse zu untersuchen und die Arbeiterinteressen in Gesetzgebungs- und Verwaltungsfragen zu vertreten. Die Kosten desselben trägt zum größten Teil die Bundesregierung, unter deren Aussicht es steht. In England wurde 1893 ein Labour-Bureau als Zweig des Board ot Trade (Handelsamt) errichtet, dessen Organ die monatlich erscheinende »Labour Gazette« ist. In Frankreich wurde durch Gesetz vom 21. Juli 1891 ein Office du travail ins Leben gerufen, das seit 1894 monatlich ein »Bulletin« herausgibt. In Österreich ist 1898 ein Arbeitsstatistisches Amt als besondere Abteilung im Handelsministerium errichtet worden. Belgien hat seit Herbst 1894 ein Arbeitsamt, Dänemark seit Anfang 1396 ein arbeitsstatistisches Bureau; ebenso Spanien seit 1894. In Italien soll ein Arbeitsamt 1. Juli 1902 ins Leben treten. In Deutschland besteht seit 1892 eine Reichskommission für Arbeiterstatistik (s. d.). Vgl. Schönberg, Arbeitsbureaus und arbeitsstatistische Ämter, im »Handwörterbuch der Staatswissenschaften«,[686] Bd. 1 (2. Aufl., Jena 1898); Dreydorff, Ein deutsches Reichsarbeitsamt. Geschichte und Organisation der Arbeitsstatistik (Leipz. 1902). Joachim, Institute für Arbeitsstatistik in den Vereinigten Staaten von Amerika, England und der Schweiz (Wien 1890); Scherer, Das schweizerische Arbeitersekretariat (St. Gallen 1888). – Auch Arbeitsnachweisestellen werden manchmal als A. bezeichnet; s. Arbeitsnachweis. Über das internationale Arbeitsamt, eine Privatvereinigung zur Förderung des Arbeiterschutzes, s. Arbeiterschutz.

Quelle:
Meyers Großes Konversations-Lexikon, Band 1. Leipzig 1905, S. 686-687.
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