[114] Asȳl (grch.), Freistätte, wo Verfolgte, selbst Verbrecher, Sicherheit finden. Das Asylrecht hatten bei den Alten die Tempel, später die christl. Kirchen, auch die Wohnungen der Gesandten; jetzt aufgehoben. Eine besondere Art des A. ist der Schutz, den ein Staat den in einem andern Staate aus polit. oder religiösen Gründen Verfolgten gewährt. – A. heißen auch Wohltätigkeitsanstalten zur Aufnahme notleidender Personen.