[290]Bürgerausschuß, Gemeindeausschuß, in verschiedenen Staaten ein Organ der Gemeinde, welchem die Befugnis zur Überwachung der Vermögensverwaltung, die Mitwirkung bei wichtigern Akten derselben und beim Erlaß von Gemeindestatuten zusteht.
Quelle:
Brockhaus' Kleines Konversations-Lexikon, fünfte Auflage, Band 1. Leipzig 1911., S. 290.