[163]Baugefangene, früher Bezeichnung für die zu schwerer Zwangsarbeit verurteilten Verbrecher, sofern sie zu Bauten, insbes. Festungsbauten, verwendet wurden.
Quelle:
Brockhaus' Kleines Konversations-Lexikon, fünfte Auflage, Band 1. Leipzig 1911., S. 163.