Baugefangene

[163] Baugefangene, früher Bezeichnung für die zu schwerer Zwangsarbeit verurteilten Verbrecher, sofern sie zu Bauten, insbes. Festungsbauten, verwendet wurden.

Quelle:
Brockhaus' Kleines Konversations-Lexikon, fünfte Auflage, Band 1. Leipzig 1911., S. 163.
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