Baugefangene

[417] Baugefangene, in einigen Ländern, z.B. Preußen, die Bezeichnung für solche schwere Verbrecher, welche zur Strafe in Festungen gefangen sitzen u. zu den in Festungen vorkommenden Arbeiten (Reparaturen an Werken, Schutt- u. Baumaterialienfahren, Holzsägen etc.) gebraucht werden. Von den hierzu gebräuchlichen Karren u. deren Ziehen heißt im gemeinen Leben auch die ganze Strafe das Karren od. die Karrenstrafe. Sie tragen bei schweren Vergehen. Ketten an den Füßen u. wohnen meist zu 20–50 Mann in Casematten. An manchen Orten ist eine besondere Kirche, Baukirche, für sie eingerichtet, in welcher ein Bauprediger den Gottesdienst hält.

Quelle:
Pierer's Universal-Lexikon, Band 2. Altenburg 1857, S. 417.
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