[239]Bond (engl.), Bürgschaft, Verbürgungsschein; in England und Nordamerika sind Bonds die volleinzahlten definitiven Obligationen, bes. die auf den Inhaber lautenden. – B. im Zollwesen, der öffentliche Verschluß.
Quelle:
Brockhaus' Kleines Konversations-Lexikon, fünfte Auflage, Band 1. Leipzig 1911., S. 239.