Bond [1]

[199] Bond (engl., »Band«), Bürgschaft, Verbürgungsschein, Obligation; im Zollwesen der öffentliche Verschluß, Lagerhaus. Seit 1803 können in England eingeführte Waren infolge des Niederlagesystems (Warehousing-System) gegen eine geringe Abgabe in den öffentlichen Bonds unversteuert niedergelegt werden, bis sie entweder zollfrei wieder ausgeführt werden, oder, zum Verbrauch im Lande bestimmt, zur Versteuerung kommen. Daher in B. lagern, soviel wie unversteuert lagern. Bonds heißen ferner in England und Nordamerika die mit Zinscoupons versehenen, auf den Inhaber lautenden Obligationen, im Gegensatze zu Stocks, die auf in das Staatsschuldbuch eingetragene Namen lauten.

Quelle:
Meyers Großes Konversations-Lexikon, Band 3. Leipzig 1905, S. 199.
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