[256]Brandschatzung, die für die Erlassung von Raub und Brand der Bevölkerung des feindlichen Staates auferlegte Kontribution, jetzt nur noch als kriegerische Repressalie oder Retorsion völkerrechtsmäßig.
Quelle:
Brockhaus' Kleines Konversations-Lexikon, fünfte Auflage, Band 1. Leipzig 1911., S. 256.