Raub
[495] Raub (lat. rapīna), rechtswidrige Wegnahme einer fremden beweglichen Sache durch Gewalt; Straßen-R., der auf offener Straße, einer Eisenbahn etc. begangene R.; wird mit Zuchthaus bestraft (Reichsstrafgesetzb. §§ 249 fg.). (S. auch Seeraub.)