[276] Bruderschaften (lat. confraternitātes), unter kirchlicher Aufsicht stehende Gesellschaften ohne klösterliche Gelübde, wie die Brückenbrüder, die Kalandsbrüder etc.; neuerdings sehr ausgebildet in den Marianischen Kongregationen. (S. Erzbruderschaften.) – Vgl. Kolde (1895).