[288] Bundesstaat, eine Vereinigung mehrerer Staaten zu einem größern polit. Ganzen mit einer gemeinsamen Regierung an der Spitze (die Ver. Staaten von Amerika, seit 1848 die Schweiz, seit 1866 bez. 1870 das Deutsche Reich), verschieden von dem Staatenbund, in welchem die verbundenen Staaten selbständige Ganze bleiben und ohne gemeinsame Regierung sind (der Deutsche Bund bis 1866). – Vgl. Le Fur und Posener (1902).