[505] Regierung, teils der Inbegriff der Staatsgewalt, im Gegensatz zum Volk, teils die den Willen des Staatsoberhaupts ausführenden Organe, insbes. das Staatsministerium; in manchen Staaten auch Bezeichnung von Verwaltungsbehörden, wie in Preußen der Unterabteilungen (Regierungsbezirke) einer Provinz mit einem Regierungspräsidenten an der Spitze und Regierungs- und Oberregierungsräten.