[367]Corōner (engl.), Kronbeamter, engl. Beamter, welcher mit Beihilfe einer Jury(Coroner's Jury) bei plötzlichen Todesfällen zu untersuchen hat, ob diese auf natürlichem oder gewaltsamem Wege eingetreten sind.
Quelle:
Brockhaus' Kleines Konversations-Lexikon, fünfte Auflage, Band 1. Leipzig 1911., S. 367.