Coroner

[367] Corōner (engl.), Kronbeamter, engl. Beamter, welcher mit Beihilfe einer Jury (Coroner's Jury) bei plötzlichen Todesfällen zu untersuchen hat, ob diese auf natürlichem oder gewaltsamem Wege eingetreten sind.

Quelle:
Brockhaus' Kleines Konversations-Lexikon, fünfte Auflage, Band 1. Leipzig 1911., S. 367.
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