Coroner

[474] Coroner heißt in England und mehren der Vereinigten Staaten von Nordamerika ein Beamter, dessen Hauptgeschäft unter Zuziehung von Geschworenen die Erforschung der Ursachen plötzlicher Todesfälle an Ort und Stelle und mit Betrachtung des Leichnams, und die Einleitung des gerichtlichen Verfahrens ist, wenn begangener Mord dies erfodert. Bei Selbstmördern muß in England ausgesprochen werden, ob sie in Folge von Geistesverwirrung oder mit Besonnenheit Hand an sich legten, welches Letztere ein unehrliches Begräbniß nach sich zieht; auch unterliegt der Untersuchung des Coroners jeder im Gefängniß vorkommende Todesfall. In Fällen, wo der Tod eines Menschen durch eine zufällige Fahrlässigkeit Anderer verursacht wird, z.B. [474] durch nachlässige Wegepolicei einer Gemeinde, verurtheilt der Coroner dieselbe zu einer Strafe; eine Sache, z.B. Pferd und Wagen, oder eine Waffe, durch die Jemand verunglückt, verfällt dem Könige, der den Werth an die Armen vertheilen läßt. Der Coroner ist ferner Stellvertreter des Sheriffs (s.d.) hat Beschwerden gegen denselben anzunehmen und mehre andere gerichtliche Geschäfte zu besorgen.

Quelle:
Brockhaus Bilder-Conversations-Lexikon, Band 1. Leipzig 1837., S. 474-475.
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