[371]Courtage (frz., spr. kurtahsch'), in Süddeutschland Sensarie, Gebühr, die der Makler (Courtier, spr. -ĭeh) für die durch seine Vermittlung abgeschlossenen Geschäfte erhält.
Quelle:
Brockhaus' Kleines Konversations-Lexikon, fünfte Auflage, Band 1. Leipzig 1911., S. 371.