[114] Makler (Mäkler), Sensal, Unterhändler, der gewerbsmäßig Geschäfte nachweist und Abschlüsse vermittelt; bes. im Handel: Waren-, Wechsel-, Fonds-, Fracht-, Schiffs- etc. M. (Handels-M.), die über ihre Geschäfte ein Maklerjournal führen müssen und einen Prozentsatz der Umsatzsumme (Maklerlohn, Courtage, Sensarie) erhalten; wenn sie bei der Feststellung der Börsenkurse mitwirken, Kurs-M. (vereidete M.) genannt. (Deutsches Handelsgesetzb. §§ 93-104.)