Diskónt

[440] Diskónt (Diskonto, ital. sconto), der Abzug auf Zahlungen, die vor der Verfallzeit geleistet werden, bes. im Wechselhandel die Zinsen für die Zeit vom Kauf des Wechsels bis zu seinem Verfalltage; daher Wechsel diskontieren, sie vor dem Verfalltage unter Abzug jenes Zinsbetrages kaufen; letzteres tun gewerbsmäßig Diskonthäuser, Diskontbanken, Diskontokassen. Diskontosatz, Zinsfuß, zu welchem Wechsel diskontiert werden, richtet sich nach den Verhältnissen des Geldmarktes, bildet bei den Banken den Gegenstand der Diskontopolitik. Bank-D., der offizielle Zinsfuß der großen Notenbanken im Gegensatz zu Privat-D., dem D. einzelner Bankiers. Diskonto-Arbitrage, Ausnutzung der Diskontosätze verschiedener Plätze. Diskonten, diskontierte, bis zum Verfalltage lagernde Wechsel. – Vgl. Mayer (1899).

Quelle:
Brockhaus' Kleines Konversations-Lexikon, fünfte Auflage, Band 1. Leipzig 1911., S. 440.
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