Drehbank

[457] Drehbank, Drechselbank, mechan. Vorrichtung zur Herstellung von Rotationskörpern, indem der zu bearbeitende Gegenstand um eine feste Achse rotiert, während daran gehaltene schneidende Werkzeuge (Dreheisen, Drehstahl) durch Abtrennen von Spänen Veränderungen an der Oberfläche hervorbringen. Die Leitung des Dreheisens erfolgt durch Menschenhand oder eine besondere Vorrichtung (Support). Der Antrieb der Achse erfolgt durch eine Tretkurbel oder Transmission, neuerdings auch durch einen einzelnen Elektromotor. Drehstuhl, primitivste D. zur Bearbeitung sehr kleiner Arbeitsstücke, deren Drehung durch den Drehbogen mit der Hand erfolgt.

Quelle:
Brockhaus' Kleines Konversations-Lexikon, fünfte Auflage, Band 1. Leipzig 1911., S. 457.
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