[484]Ehernes Lohngesetz, ein von Lassalle aufgestellter Satz, wonach sich der Arbeitslohn auf die Dauer nicht über den notdürftigen Unterhaltsbedarf des Arbeiters erheben könne.
Quelle:
Brockhaus' Kleines Konversations-Lexikon, fünfte Auflage, Band 1. Leipzig 1911., S. 484.