Ehernes Lohngesetz

[484] Ehernes Lohngesetz, ein von Lassalle aufgestellter Satz, wonach sich der Arbeitslohn auf die Dauer nicht über den notdürftigen Unterhaltsbedarf des Arbeiters erheben könne.

Quelle:
Brockhaus' Kleines Konversations-Lexikon, fünfte Auflage, Band 1. Leipzig 1911., S. 484.
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