[486]Eideshelfer (Consacramentāles), im ältern deutschen RechtPersonen (meist sieben), welche die Glaubwürdigkeit eines vor Gericht Schwörenden durch ihre Eidesleistung unterstützten.
Quelle:
Brockhaus' Kleines Konversations-Lexikon, fünfte Auflage, Band 1. Leipzig 1911., S. 486.