Eideshelfer

[486] Eideshelfer (Consacramentāles), im ältern deutschen Recht Personen (meist sieben), welche die Glaubwürdigkeit eines vor Gericht Schwörenden durch ihre Eidesleistung unterstützten.

Quelle:
Brockhaus' Kleines Konversations-Lexikon, fünfte Auflage, Band 1. Leipzig 1911., S. 486.
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