[489] Einschienenbahnen, Eisenbahnen, die zur Fortbewegung der Fahrzeuge nur eine Trag- oder Fahrschiene besitzen; das Gleichgewicht der Fahrzeuge wird durch seitliche Leitrollen gesichert (Behrsches System [Tafel: Eisenbahnwesen I, 7]); zu den E. gehören auch die Schwebebahnen (s.d. und Taf. I, 10).