[490] Einzelwirtschaft, Privatwirtschaft, die auf Rechnung einer einzelnen (physischen oder jurist.) Person stattfindende planmäßige Beschaffung und Verwendung wirtschaftlicher Güter. Gegensatz: Gemeinwirtschaft, Gesamtwirtschaft, eine Summe von Wirtschaften, die in organischer Verbindung stehen, oder eine Wirtschaft, die von Gemeinschaften (Staat, Gemeinde, Korporationen), geführt wird.