Einzelwirtschaft

[490] Einzelwirtschaft, Privatwirtschaft, die auf Rechnung einer einzelnen (physischen oder jurist.) Person stattfindende planmäßige Beschaffung und Verwendung wirtschaftlicher Güter. Gegensatz: Gemeinwirtschaft, Gesamtwirtschaft, eine Summe von Wirtschaften, die in organischer Verbindung stehen, oder eine Wirtschaft, die von Gemeinschaften (Staat, Gemeinde, Korporationen), geführt wird.

Quelle:
Brockhaus' Kleines Konversations-Lexikon, fünfte Auflage, Band 1. Leipzig 1911., S. 490.
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