[492] Eisenbahnbücher, Eisenbahngrundbücher, Pfandbücher, in Preußen, Österreich, Ungarn und der Schweiz eingeführte Bücher, um die dinglichen Rechtsverhältnisse der Eisenbahnen offenkundig zu halten und dadurch eine Grundlage für die Kreditfähigkeit der Unternehmungen zu schaffen.