Ekklesia

[497] Ekklesĭa (grch.), die souveräne Volksversammlung im alten Athen und andern griech. Städten, worin die über 20 J. alten Vollbürger über die Angelegenheiten der innern und äußern Politik sowie über die Wahl der Beamten entschieden. – E. in der Bedeutung von Kirche, s. Ecclesia. Ekklesiárch, Kirchenvorsteher; Ekklesiarchīe, Aufsicht über die Kirche, Kirchengewalt.

Quelle:
Brockhaus' Kleines Konversations-Lexikon, fünfte Auflage, Band 1. Leipzig 1911., S. 497.
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