Ekklēsia

[584] Ekklēsia (griech.), Volksversammlung, war besonders in Athen von Bedeutung, wo sie als der versammelte Demos die volle Souveränität besaß und nur durch die Gesetze beschränkt war. Jeder Bürger, der 20 Jahre alt war, konnte daran teilnehmen und erhielt für den Besuch seit Perikles das Ekklesiastikon, Diäten von 1, später 3 und noch mehr Obolen. Für gewisse Beschlüsse war die Anwesenheit von wenigstens 6000 Bürgern notwendig. Die E. wurde auf dem Markt, auf der Pnyx und später in einem Theater abgehalten, anfangs nach Sol on nur 4mal, später bis 40mal im Jahr; neben diesen ordentlichen Versammlungen gab es noch außerordentliche. Die Abstimmung geschah durch Handaufheben oder durch Stimmtäfelchen oder Steinchen; das Psephisma (der Beschluß) wurde in das öffentliche Archiv eingetragen, oft in Stein eingegraben. Die Geschäfte der athenischen E. umfaßten alle öffentlichen und Staatsangelegenheiten. Die E. in Sparta, der nur die über 30 Jahre alten Bürger beiwohnen durften, hatte weit beschränktere Befugnisse, indem sie die Vorschläge der Könige und Ephoren oder der Gerusia nur zu genehmigen oder zu verwerfen hatte. – Nach Vorgang der alexandrinischen Übersetzung, die mit E. die hebräische »Volksgemeinde« widergibt, brauchen die neutestamentlichen Schriftsteller das Wort E. (lat. Ecclesia) für Kirche (s. d.). Daher rühren die Ausdrücke: E. filia (filialis), Tochterkirche; E. mater, Mutterkirche; E. militans, die streitende Kirche; E. pressa, die unterdrückte Kirche (wie sich die römisch-katholische Kirche in Staaten zu nennen pflegt, wo sie in weltlichen Dingen an die Staatsgesetze gebunden ist); E. triumphans, die triumphierende Kirche (d.h. vollendete Kirche des Jenseits); E. vagans, eine nicht eingepfarrte Kirchengemeinde.

Quelle:
Meyers Großes Konversations-Lexikon, Band 5. Leipzig 1906, S. 584.
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