[518]Entgeltliche Verträge, Verträge, bei denen jemand einen Vermögensvorteil gegen ein Vermögensopfer erwirbt. Die E. V. heißen auch onerose oder lästige.
Quelle:
Brockhaus' Kleines Konversations-Lexikon, fünfte Auflage, Band 1. Leipzig 1911., S. 518.