Entgeltliche Verträge

[518] Entgeltliche Verträge, Verträge, bei denen jemand einen Vermögensvorteil gegen ein Vermögensopfer erwirbt. Die E. V. heißen auch onerose oder lästige.

Quelle:
Brockhaus' Kleines Konversations-Lexikon, fünfte Auflage, Band 1. Leipzig 1911., S. 518.
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