[242] Synallagmatische Verträge (v. griech. synallássein, »wechseln, tauschen«), der französischen Rechtssprache entnommener Ausdruck für zweiseitige Verträge (s. Vertrag).
Brockhaus-1911: Unentgeltliche Verträge · Entgeltliche Verträge · Einseitige Verträge
Meyers-1905: Gewagte Verträge · Entgeltliche Verträge